Steuerberatung in und um München

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    Steckt Ihr Unternehmen in der Krise? Wenn ja, wir helfen und beraten Sie effizient mit jahrelanger Erfahrung in der komplexen Schwerpunktberatung "erfolgreiche Unternehnmenssanierung". Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, denn die Zeit in der Krise drängt oftmals immens!

    Informieren Sie sich auch bei unseren Beraterteams zu den Themen Schenken & Vererben und Steuerstrafrecht.

    Ihr Steuerberater für aktive und persönliche Beratung

    steuerberatung - Steuerkanzlei Mascher - Ihre Steuerberater in München und Umgebung
    Die Steuerkanzlei Mascher wurde im Jahr 1999 gegründet. Sie finden bei uns ein freundliches Team von qualifizierten Fachkräften, die Ihnen schnell, engagiert und aktuell mit Rat und Tat zur Seite stehen.
    steuerberatung - Steuerkanzlei Mascher - Ihre Steuerberater in München und Umgebung
    Die RfS Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde Ende 2009 zusätzlich gegründet.

    Warum zwei Kanzleien?

    Ganz einfach: Aufgrund der Beratungsschwerpunkte in unserem Hause wurde die RfS Steuerberatungsgesellschaft mbH zusätzlich gegründet, um bei der Vertretung im Steuerstrafverfahren vor dem Finanzamt (Bustra) oder der zuständigen Betriebsprüfungsstelle oder gegenüber der zuständigen Steuerfahndungsstelle, z.B. das Mandat des Ehemanns und der Ehefrau zu übernehmen bzw. auf unsere Kanzleien zu verteilen. Die strafprozessuale Vertretung vor dem Amtsgericht übernimmt ein mit uns kooperierender Fachanwalt für Strafrecht, wobei wir diesem bestmöglich laufend zuarbeiten. Gerade bei Steuerstrafverfahren kann somit eine oftmals bestehende Interessenskollision zwischen den Betroffenen vermieden und stattdessen eine zielgerichtete, einheitliche Beratung ermöglicht werden.

    Was wir für Sie tun können?

    Eine ganze Menge

    Kanzlei

    Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei und warum der Mandant im Mittelpunkt steht.

    Leistungen

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    Team

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    Partner

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    Unsere

    Schwerpunkte

    Neben der üblichen Bandbreite von Tätigkeitsfeldern einer modernen Steuerberatungsgesellschaft beschäftigen wir uns intensiv seit Jahren mit folgenden Beratungsschwerpunkten:

    Erb- und Schenkungsteuerrecht

    Steuerberatung zum Thema Schenken bzw. Erben u. Vererben, v.a. vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolge inkl. Berücksichtigung aller Steuerarten.

    Steuerstrafrecht

    Professionelle Hilfe, was den richtigen Umgang mit der Vollstreckungsstelle, der Bußgeldstelle, der Steuerfahndung des jeweiligen zuständigen Finanzamtes betrifft.

    Unternehmenssanierung

    Unternehmenssanierung verstehen wir im Sinne einer erfolgreichen Sicherung Ihrer Existenz und bieten Ihrem Unternehmen Halt und Hilfe.

    Internationales Steuerrecht

    Beratung inländischer Mandanten bei der Erzielung von Auslandseinkünften sowie ausländischer Mandanten bei der Erzielung von Einkünften in Deutschland.

    Eigenverwaltung in der Insolvenz

    Neues Praxisbeliebtes Sanierungsinstrument nach ESUG

    Kommen Sie in unser Team!

    Hier informieren und bewerben

    Häufige gestellte FRAGEN zu Steuerberatung

    Die Aufgaben eines Steuerberaters sind sehr vielfältig. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören: Bearbeitung Buchhaltung, Löhne, Bilanzerstellungen und Steuererklärungen. Bearbeitung Tagesgeschäft rund um Steuern und Finanz- und Wirtschaftsberatung u.v.m.

    Die Kosten für einen Steuerberater sind sehr unterschiedlich und richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Entweder Stundensatz nach Zeitaufwand (Stundensatz im Rahmen der gesetzlichen Gebühren oder über Honorarvereinbarung), alternativ über Gegenstandswerte

    Für Selbständige und Firmen ist der Steuerberater mittlerweile ein Muss. Der Unternehmer kann alle gesetzlichen Steueranforderungen nicht mehr alleine tätigen, z.B. Bilanzerstellung. Der Steuerberater lohnt sich i.d.R. bei Schwerpunktberatungen wie Schenken&Vererben, Unternehmenssanierung, Steuerstrafrecht, Internationales Steuerrecht.

    Ein Steuerberater darf nicht:

    • an den Gesetzen vorbei arbeiten.
    • eine Interessenskollision bei Mandatsaufträgen schaffen.
    • die kammerkonformen Auflagen und seinen Eid vor der Staatsregierung im Zulassungsbezirk verletzen.
    • Untreue oder Betrug begehen.
    • die Verschwiegenheitspflicht verletzen.
    • u.v.m.

    Die Kosten einer Einkommensteuererklärung bedarf zwingend einer Berechnung nach Gegenstandswerten über die Steuerberatervergütungsverordnung StBVV (§§24,27 StBVV).

    Es gibt zahlreiche gute Gründe um zu einen Steuerberater zu gehen. Zu den wichtigsten gehören:

    1) Zeitersparnis. Personalkostenersparnis (z.B. keine eigene Buchhaltungskraft).

    2) Einhaltung der vielfältigen strengen gesetzlichen Verpflichtungen.

    3) Beratung durch den Steuerberater.

    Ein Steuerberater verliert seine Zulassung: 

    • Wenn er gegen die Berufsordnung verstößt.
    • Wenn er gegen das StBerG verstößt.
    • Wenn er Untreue oder Betrug begeht.
    • Wenn er Steuerhinterziehung tätigt.

    Kommen Sie in unser Team!